Kleine Stromerzeuger unter 800 Watt werden von der Europäischen Union als nichts Signifikant eingestuft. Müssen aber trotzdem angemeldet werden, damit es nicht zu einem Overflow des Stromnetzes an einiges Stellen kommt und unsere Energieversorgung in weiten teilen des Landes lahmlegt.
Ab 01.01.2024 gilt eine neue 800 Watt Obergrenze für BKWs (Balkonkraftwerke) - d.h. das du maximal 800 Watt je Stunde in dein Hauseigenes Stromnetz einspeisen darfst. Aktuell gilt noch die 600 Watt Obergrenze. Auch das Anmeldeverfahren halbiert sich - jetzt ist nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nötig:
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In diese Liste müssen alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme eingetragen werden. Das kann von einem selbst erledigt werden, oder aber eine Bevollmächtigte Person kann das übernehmen.
Auch über Stecker-Solargeräte, die für den Eigengebrauch gedacht sind, kann Strom ins Netz fließen. Aus diesem Grund wird der zuständige Messstellenbetreiber nach der Anmeldung früher oder später den Zähler auswechseln, falls noch ein alter Stromzähler mit Drehscheibe (Ferarris-Zähler) eingebaut ist. Den wird er gegen einen modernen elektronischen Zähler tauschen, der beide Richtungen erfassen und eine Rücklaufsperre haben kann. Für den Einbau des neuen Zählers darf der Messstellenbetreiber dir nichts in Rechnung stellen. Doch es können im Verlauf höhere Gebühren (rund 20 Euro statt 8 bis 13 Euro jährlich) anfallen, die du mit der Stromrechnung über den Energieversorger begleichst. Ja, das ist gemein, du schenkst dem Versorger evtl. deinen überschüssigen Strom und sollst dafür mehr für deinen Zähler bezahlen. Aber wenn du so denkst, dann denkst du zu kurz und nur an dich. Allerdings plant die aktuelle Regierung ab 2024 den übergangsweisen Betrieb am rückwärtsdrehenden Zählern zu legalisieren. Das bedeutet ganz konkret das dein in das Netz gespeister Strom, deinen Zähler rückwärts laufen lässt und damit deinen Stromrechnung legal reduziert wird. Nach der Anmeldung soll der Messstellenbetreiber künftig vier Monate Zeit für den Zählertausch bekommen.
Die deutsche Presseagentur meldet, das von Januar bis August 2023 in etwa rund 137.000 BKWs neu angemeldet wurden, wobei die Dunkelziffer für nicht angemeldte BKWs vermutlich bei der doppelten Menge liegt.