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Die TiDis Infothek
In der TiDis Infothek findest du Anleitungen wie Druckerpatronen wieder aufgefüllt werden können, wie du dein neues Hobby Sublimation richtig auslebst oder wie du selbst Strom herstellen kannst.
Ein Füllhorn an Info`s.
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In der Schweiz sind eScooter grundsätzlich erlaubt, allerdings unter etwas anderen Voraussetzungen als in Österreich. Generell dürfen E Scooter in der Schweiz überall dort gefahren werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Die Benützung von Velowegen und -streifen ist daher obligatorisch. Bei den Schweizern werden eScooter bzw. Elektroroller als Leicht-Motorfahrräder eingestuft und müssen somit folgende Anforderungen erfüllen: Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h Motorleistung max. 500 Watt Lenk- und Haltestange auf dem E-Scooter Hupe oder Klingel Vorder- und Rücklicht Roter Rückstrahler Ab 16 Jahren führerscheinfrei 14 - 16 Jahre Mofaausweis notwendig Nicht notwendig sind: ein Kontrollschild Blinker Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen ich daher keine Gewähr!
In Österreich werden eScooter rechtlich als Elektrofahrrad klassifiziert, also gänzlich anders als bei uns in Deutschland. Bei uns wurde dafür, gründlich wie wir nun mal so sind, eine eigene Klassizifierung "Elektrokleinstfahrzeuge" geschaffen. eScooter dürfen auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen verwendet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Maximale Geschwindigkeit von 20 km/h Motorleistung max 600 Watt 2 seitliche Reflektoren (weiß oder orange), weißer Reflektor vorne, roter Reflektor hinten Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren Hupe oder Klingel Scheinwerfer, Rücklicht Nicht notwendig sind: eine Fahrerlaubnis wie der Mofaführerschein ein Nummernschild Blinker Auf dem Gehsteig dürfen solche eRoller außerdem nur dann abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern sich laufend in allen Ländern in Europa. Für die Richtigkeit und Akualität der Angaben übernehmen ich daher keine Gewähr!
Akku nicht komplett entladen: Achte darauf, den Akku möglichst selten komplett zu entladen. Nach der Fahrt aufladen: Lade den Akku nach Möglichkeit nach jeder Fahrt. Vermeide Hitze oder Kälte: Vermeide es, den Akku zu großer Hitze oder Kälte auszusetzen. Originales Ladegerät nutzen: Verwende für den Ladevorgang stets das Original-Ladegerät. Lagere deinen Akku richtig bei Nichtbenutzung: Ist dein E-Bike für längere Zeit nicht in Benutzung, solltest du den Akku entnehmen und kühl sowie trocken lagern. Die ideale Lagerungstemperatur liegt zwischen 10°C und 20°C. Das Ladevolumen bei Lagerung sollte zwischen 30% und 90% betragen. Sollte die Ladung des Akkus unter 30% fallen, lade deinen Akku nach. Vermeide das vollständige Aufladen und Entladen des Akkus LI-Ionen Akkus sollten nicht immer zu 100% aufgeladen werden oder weniger als 10% Akku-Ladestand haben. Beträgt der Akku-Ladestand 100% bedeutet das großen "Stress" für den Akku. Die Elektroden des Lithium-Ionen Akkus werden dann so stark belastet, dass so der Alterungsprozess beschleunigt wird. Testergebnisse der Battery University zeigen; werden die Zellen immer bis zu 100% aufgeladen, erreichen sie erheblich weniger Ladezyklen. Man kann mehr Ladezyklen aus den Zellen herausholen, wenn man den Akku nur bis zu 85 bis 90 % auflädt. Noch viel mehr Ladezyklen erreicht man, wenn man den Akku nur bis 60 bis 65 % auflädt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die derzeitigen Testergebnisse. Testergebnisse der Battery University Akku-Aufladung bis Anzahl Ladezyklen 100% 300 - 500 90-95% 400 - 700 85-90% 600 - 1000 80-85% 850 - 1500 70-75% 1200 - 2000 60-65% 2400 - 4000 Das sagt uns, das die Akkus mehr Ladezyklen abkönnen wenn Sie nicht immer auf Volle Pulle aufgeladen werden. Da aber niemand permanent neben der Ladestation sitzen wird, dann kann dieses Mischmaschladen von mal so und mal so, ganz erheblich zur Leistungsfähigkeit beitragen. Lithium Ionen Akkus mögen keine Umgebungstemperaturen höher als 25°C. Die Lebenserwartung des Akkus sinkt dadurch stark. Dabei spielt es keine Rolle ob der Akku aktiv benutzt wird oder nicht. Vermeide zu hohe Umgebungstemperaturen Temperatur Kapazitätsverlust Akku-Ladestand 40% Kapazitätsverlust Akku-Ladestand 100% 0°C 98% (nach einem Jahr) 94% (nach einem Jahr) 25°C 96% (nach einem Jahr) 80% (nach einem Jahr) 40°C 85% (nach einem Jahr) 65% (nach einem Jahr) 60°C 75% (nach einem Jahr) 60% (nach drei Monaten)
Die maximale Nenndauerleistung darf nicht mehr als 500 Watt haben: Nenndauerleistung bedeutet maximale Leistung während 30 Minuten ohne Überhitzung des Motors.
Die eKFV bezieht sich eindeutig auf Fahrzeuge mit einer "Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm". Damit fallen Hoverboards, eSkateboards und Co aus der Regelung heraus. Sie dürfen nach wie vor nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen.
Haben Sie für den Roller keine Versicherung abgeschlossen, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Die private Haftpflicht zahlt nicht. Außerdem werden 40 Euro Bußgeld fällig, und Sie müssen mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Wenn du einen Unfall mit deinem eScooter verursachst udn beschädigts etwas, dann zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung den Schaden. Hast du keine Haftpflichtversicherung abgeshlossen, dann darfst du das Geld aus deiner eigenen Geldbörse nehmen und zahlen! Falls du jetzt denkst, das deine Private Haftpflichtversicherung nun bezahlt, vergiß es - außer das die auch Haftpflicht heißt, ist diese nicht für eScooter zuständig. Wenn du ohne gültige eScooter Versicherung erwischt wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig und du mußt mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Wenn du deinen eScooter für den Winterschlaf eimotten möchtest solltest du folgendes beachten: - Trocken lagern - Akku auf max. 60 - 70% aufladen - Akku nicht unter 10% Ladeleistung fallen lassen und wieder aufladen - Die Räder ab und an bewegen oder den eScooter anhängen, damit die Räder nicht nur einseitig belastet werden. Wenn du im Winter damit fahren möchtest, dann ist das auch kein Problem solange die Straßen trocken sind. Allerdings wird durch die Kälte wahrscheinlich die Reichweite deines eScooters darunter leiden müssen.
Es gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Das hat dann auf jeden Fall auch Auswirkungen auf den Pkw-Führerschein: 500 Euro, zwei Punkte und Fahrverbot. Für Verkehrsteilnehmer ohne Pkw-Führerschein droht eine Sperrfrist.
Es gilt striktes Handyverbot, wie bei allen anderen Verkehrsmitteln auch. Telefonieren während der Fahrt darfst du nur mit einer Freisprecheinrichtung.
Auch eScooter sind verpflichtet, sich im Straßenverkehr an das Rechtsfahrgebot zu halten. Andere (z. B. Fahrradfahrer) dürfen nicht am Überholen gehindert werden.