Familienschutz entlässt Eltern nicht aus Haftung bei Illegalen Uploads

Ingo Schacht
2019-04-04 06:12:00 / Tipp`s & Tricks oder einfach nur Wissenswertes / Kommentare 0
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Das Bundesverfassungsgericht stellte am Mittowch klar, das der besondere Schutz der Familie im Grundgesetz gewahrt wird, aber Eltern nicht davor bewahrt, selbst belangt zu werden, wenn sie Ihre volljährigen Kinder bei Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht an Pranger stellen und diese decken. In dem vorliegenden Fall mussten die Eltern Abmahn- und Schadenersatzkosten in Höhe von ca. 3.500 Euro tragen.


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