Gehören auch Hoverboards und Co zur eKFV?

Ingo Schacht
2019-11-05 18:53:00 / Allgemeines / Kommentare 0
Gehören auch Hoverboards und Co zur eKFV? - Gehören auch Hoverboards und Co zur eKFV?
Die eKFV bezieht sich eindeutig auf Fahrzeuge mit einer "Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm".

Damit fallen Hoverboards, eSkateboards und Co aus der Regelung heraus. Sie dürfen nach wie vor nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen.

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