Seid dem 27.04.2019 mit der Neuregelung der VDE-AR-N 4105 Norm, dürfen wir ganz offiziell ohne Genehmigung mit einer Kleinstsolaranlage selbst Strom produzieren, wobei die Anlage 600 Watt nicht übersteigen darf.
Es wird tatsächlich keine Genehmigung vom Örtlichen Versorger oder einer Staatlichen Stelle benötigt - lediglich eine Anmeldung (Anzeige) der Mini Solaranlage ist nötig.
Ein paar Dinge sind aber vorab unabdingbar. Zuerst muss ein ordentlicher Zähler her, der eine Rücklaufsperre sein eigenen nennt. Es ist nämlich verboten Strom in das öffentliche Netz des Versorgers einzuspeisen und damit evtl. der Zähler Rückwärts läuft.
Da hilft ein Blick in den Zählerschrank. Wenn es ein Zähler mit sich drehender Scheibe ist, dann ist das auf jeden Fall ein Zähler der ausgetauscht werden muss. Das kann dann beim Örtlichen Versorger beantragt werden und ist in der Regel immer kostenlos. Also zumindestens der Zählertausch ist kostenlos. Der eine oder andere Versorger lässt sich aber dann eine höhere Grundgebühr bezahlen. Das sollte sich aber in einem Gespräch mit dem Versorger schnell klären lassen.
Wenn es unklar ist, was für ein Zähler verbaut ist - Bild davon machen und falls ersichtlich, die Bezeichnung aufschreiben und einen der großen Onlinesuchdienstleister (Google) beanspruchen.
Ist der neue Stromzähler verbaut, geht es zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und Markenstammregister:
hier...
Wenn das erfolgt ist, muss die anlage nur noch beim Netzbetreiber angemeldet werden.
hier... kann geschaut werden welcher Netzbetreiber für einem zuständig ist. Einfach die Polstleidzahl eingeben und schon wird der zuständige Netzbetreiber angezeigt. Kontaktdaten notieren!
hier... kann nun ein Musterschreiben zur Anmeldung beim Netzbetreiber im PDF Format geladen und ausgedruckt werden. Ausfüllen udn abschicken. Damit ist dann alles soweit erledigt, sofern nicht eine andere Stelle noch bedenken anmeldet.
BKWs (Balkonkraftwerke) gibt es hier...
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