Oje - Ein Gericht urteilt: Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch seines Kontos durch Dritte

Ingo Schacht
2016-08-20 09:28:00 / Allgemeines / Kommentare 0

Der Inhaber eines Facebook-Kontos haftet für beleidigende Inhalte, die Dritte über seinen Account äußern. Der Kontoinhaber muss zudem 3000 Euro Geldentschädigung zahlen sowie Anwaltskosten übernehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 21. Juli 2016 (Az.: 16 U 233/15).


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