Auch die Sammelstellen der Kommunen (z. B. Recyclinghöfe) nehmen deinen Akku kostenlos an.
Nach § 11 BattG haben Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, erfasst.