Nein, auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden. Es ist nicht möglich, während des Betriebs eines Fahrzeugs doe Fahrzeugart zu wechseln, beispielsweise durch ausschalten des Motors.
Das gilt auch wenn der akku leer sein sollte - schieben ist in Ordnung, aber rollern ist verboten!